22. September 2008
Sicherheitsworkshop der 4. Klassen
Drei Polizisten informierten unsere Schüler über ihre Rechte und Pflichten.
Zuerst erklärten sie für unsere Altersstufen (bis 14-jährige und 14- bis
16jährige) wichtige Passagen des Jugendschutzgesetzes, z.B. Alkohol- und
Rauchverbot, Verbot illegaler Dogen, Ausgehen am Abend, Aufsichtspflicht der
Eltern, ... aber auch über die Konsequenzen von Verstößen gegen das
Jugendschutzgesetz.
Der zweite Teil galt der Besprechung der Begriffe: Strafmündigkeit, Straftaten
(Sachschäden, Diebstahl, Körperverletzung, Notwehr), Verhaftung, Gericht,
Verurteilung, Straffälligkeit, Leumund, ... und ihre Folgen.
Der letzte Teil war dem Verhalten in einer Notsituation bzw. der Verhinderung
einer solchen (z.B. Vermeidung von Gefahrensituationen) gewidmet. Der Vortrag
wurde von den Schülern und den KVs der Klassen mit großem Interesse und reger
Beteiligung aufgenommen.
Dipl.Päd. Susanne Wanzenböck