22. September 2008

Sicherheitsworkshop der 4. Klassen

Drei Polizisten informierten unsere Schüler über ihre Rechte und Pflichten. Zuerst erklärten sie für unsere Altersstufen (bis 14-jährige und 14- bis 16jährige) wichtige Passagen des Jugendschutzgesetzes, z.B. Alkohol- und Rauchverbot, Verbot illegaler Dogen, Ausgehen am Abend, Aufsichtspflicht der Eltern, ... aber auch über die Konsequenzen von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.
Der zweite Teil galt der Besprechung der Begriffe: Strafmündigkeit, Straftaten (Sachschäden, Diebstahl, Körperverletzung, Notwehr), Verhaftung, Gericht, Verurteilung, Straffälligkeit, Leumund, ... und ihre Folgen.
Der letzte Teil war dem Verhalten in einer Notsituation bzw. der Verhinderung einer solchen (z.B. Vermeidung von Gefahrensituationen) gewidmet. Der Vortrag wurde von den Schülern und den KVs der Klassen mit großem Interesse und reger Beteiligung aufgenommen.

Dipl.Päd. Susanne Wanzenböck